Berufliches Gymnasium - was ist das?
Berufliches Gymnasium - was ist das?
Wer eine allgemein bildende Schule oder eine berufliche Ausbildung mit guten Leistungen absolviert hat, kann am Beruflichen Gymnasium die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben. Damit steht der Weg zu allen Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen.
Im Unterschied zum Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung.
Die Schulzeit beträgt 3 Jahre.
In die Klasse 11 des Beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden:
- Schüler, die die Klasse 10 einer Oberschule oder einer vergleichbaren allgemeinbildenden Schule besucht haben und dort den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss mit mindestens zweimal der Note 2 in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch sowie Biologie erreicht haben. Die Durchschnittsnote aller Fächer darf in der Regel nicht schlechter als 2,5 sein.
- Schüler von allgemeinbildenden Gymnasien mit dem Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Klasse 11 des Gymnasiums oder dem Nachweis des Realschulabschlusses;
- Schüler mit einem Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, die eine mindestens zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn ihr Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis für den Realschulabschluss mindestens 3,0 beträgt, wobei in den Fächern Deutsch, Mathematik und fortzuführende Fremdsprache keine Note schlechter als 3,0 sein darf und sie im Abschlusszeugnis der Berufsschule mindestens die Durchschnittsnote 2,5 erreicht haben.
Schüler, die die Notenanforderungen nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem regelmäßig 20-minütigen Gespräch soll der Schüler grundlegendes Verständnis in den für die gewählte Richtung des Beruflichen Gymnasiums maßgeblichen Fachinhalten nachweisen.
Die Schüler dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 am 1. August das 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben. Bei Vorliegen besonderer vom Schüler nicht zu vertretender Umstände, insbesondere längerer Krankheit, kann der Schulleiter Ausnahmen zulassen.
Bekomme ich finanzielle Unterstützung?
Der Besuch eines Beruflichen Gymnasiums kann durch elternabhängiges BAföG gefördert werden, wenn der Schüler nicht mehr bei seinen Eltern wohnt und notwendig auswärts untergebracht ist. § 11 Abs. 2a und 3 (Nummern 2 bis 4) BAföG enthalten Ausnahmen von der elternabhängigen Förderung, die gegebenenfalls zu prüfen sind.